Abgabepflichtig sind
1. |
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind, |
2. |
natürliche Personen, die nach § 2 des Außensteuergesetzes erweitert beschränkt steuerpflichtig sind, |
3. |
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach § 1 oder § 2 des Körperschaftsteuergesetzes körperschaftsteuerpflichtig sind. |
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