Von der Gebäudeversicherung ist die auf den räumlichen Bereich des Sondereigentums beschränkte Hausratversicherung zu unterscheiden. Eine Hausratversicherung schützt bei Verlust oder Beschädigung der Einrichtung und der persönlichen Wertgegenstände des einzelnen Wohnungseigentümers.

Für die Abgrenzung zwischen Gebäude und Hausrat kann (grob) folgendes (Gedanken-)Spiel dienen: Stellen Sie sich ein vollausgestattetes Spielzeughaus vor, heben Sie es hoch, schütteln und drehen Sie es. Was herausfällt, ist der Hausrat. Was bleibt, ist das Gebäude.[1]

 

Hausrat

Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Dazu gehören auch Wertsachen und Bargeld. Zum Hausrat gehören auch alle in das Gebäude eingefügten Sachen wie Einbaumöbel und Einbauküchen, wenn der Wohnungseigentümer diese auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat.[2]

 
Absicherung Leistungen
  • Feuer und Explosion[3]
  • Einbruch-Diebstahl und Vandalismus nach Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Erweiterbare Bausteine:

  • Elementarschäden (z. B. Rückstau, Überschwemmungen, Lawinen)
  • Fahrraddiebstahl
  • Glasbruch
Ausgleich berechtigter Ansprüche
[2] Siehe A 8 VHB 2022 (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen) des GDV mit weiteren Aufzählungen zum Hausrat.
[3] Siehe ausführlich A 1.1 VHB 2022.

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