Bei einem Schadenseintritt hat die Verwaltung als erstes zu prüfen, ob der Schaden vom Gemeinschaftseigentum oder vom Sondereigentum ausgeht. Sonder- bzw. Teileigentum muss von jedem Sonder- bzw. Teileigentümer selbst versichert und entsprechende Versicherungsschäden von diesen selbst abgewickelt werden.

Relevant werden die Versicherungen der Sonder- und Teileigentümer z. B. im Fall eines Gebäudebrands, einer Überschwemmung o. Ä., wenn sowohl das Gebäude als auch der Hausrat der Bewohner zerstört oder beschädigt wird. Bei einem solchen "Großereignis" ist es der Gebäudeversicherer, der die versicherten Gebäudeschäden reguliert – und in deren Rahmen die Sondereigentümer mitversichert sind. Bei der Regulierung wird geprüft, welche Schäden von der Gebäudeversicherung und welche von der Hausratversicherung zu ersetzen sind. Ist es ein Fall für die Hausratversicherung, wird der Sondereigentümer an seine Hausratversicherung verwiesen. Die Schadensregulierung für Gegenstände, die sowohl der Gebäude- als auch der Hausratversicherung unterliegen (sog. Doppelversicherung), regeln die betroffenen Versicherungen untereinander.

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