Die Vertrauensschadenversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe und durch deliktisches Handeln außenstehender Dritter unmittelbar zugefügt werden.[1] Gemeint sind Fälle sog. Wirtschaftskriminalität. Die Versicherung tritt ein für Kosten, die durch Unterschlagung, Veruntreuung, Diebstahl, Fälschung, Betrug und andere Vermögensdelikte entstehen und dient der Absicherung im Fall eines Forderungsausfalls gegen Schadensersatzpflichtige.

 

Internetkriminalität

Die zunehmende Anzahl der Fälle von Internetkriminalität, z. B. durch Hackerangriffe oder Phishing von außen, können im Rahmen dieser Versicherung mit abgedeckt werden (siehe im Übrigen ausführlich nachfolgendes Kap. 3.5). Schäden durch eine Computersabotage und die damit verbundenen Folgekosten (Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs, Wiederherstellung und Beschaffung gestohlener Daten etc.) sind sehr kostenintensiv, nehmen zu und sollten deshalb im Rahmen eines "modernen" Versicherungsschutzes berücksichtigt werden.

 
Absicherung Leistungen
  • Sach- und Vermögensschäden
  • Ungerechtfertigte Ansprüche
  • Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
[1] Van Bühren/Koch/Sommer, Handbuch Versicherungsrecht, § 19 Rn. 1.

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