Verfahrensgang

VG Bremen (Beschluss vom 21.02.2011; Aktenzeichen 6 V 879/10)

 

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen – 6. Kammer – vom 21.02.2011 geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die ausgeschriebenen Stellen eines Oberstudiendirektor/in bzw. Studiendirektor/in als Leiter/in einer beruflichen Schule für die BSB 1 und die BSB 2 nicht mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin zur Hälfte und die Beigeladenen jeweils zu ¼. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen für die Zeit nach der Verfahrensverbindung die Antragsgegnerin zu 2/3 und der Beigeladene zu 1. zu 1/3. Für die Zeit bis zur Verfahrensverbindung tragen die Kosten des Verfahrens 6 V 879/10 die Antragsgegnerin zu 3/4 und der Beigeladene zu 1. zu ¼ und die Kosten des Verfahrens 6 V 1020/10 die Antragsgegnerin und der Beigeladene zu 1. jeweils zur Hälfte. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 38.343,82 Euro festgesetzt.

Der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts wird dahin ergänzt, dass der Streitwert für die Zeit nach der Verfahrensverbindung auf 57.515,73 Euro festgesetzt wird.

 

Tatbestand

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die zugunsten der Beigeladenen getroffene Auswahlentscheidung zur Besetzung von zwei Schulleiterstellen an der aus dem Schulzentrum Carl von Ossietzky – Gewerbliche Lehranstalten – hervorgegangenen Beruflichen Schule für Technik (BSB 1) und der Beruflichen Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung (BSB 2).

Am 24.11.2009 beschloss der Ausschuss für Schule und Kultur der Antragsgegnerin die bestehenden Gewerblichen Lehranstalten und die Werkstattschule nach fachlichen Gesichtspunkten in eine neue Struktur zu gliedern und sie in einen Schulverbund einzubinden. Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss ordnete der Magistrat der Antragsgegnerin mit schulorganisatorischer Maßnahme vom 09.06.2010 die Schließung der Schule “Schulzentrum Carl von Ossietzky, Gewerbliche Lehranstalten” mit Ablauf des 31.07.2010 und zum 01.08.2010 die Neugründung der “Beruflichen Schule für Technik (Schulnr. 385)” und der “Beruflichen Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung (Schulnr. 386)” an.

Bereits im Februar 2009 schrieb die Antragsgegnerin drei Stellen eines Oberstudiendirektor/in bzw. Studiendirektor/in als Leiter/in einer beruflichen Schule für die BSB 1, die BSB 2 und die Werkstattschule – Bes.Gr. A 16 BBesO bzw. je nach Schülerzahl im Besetzungszeitpunkt Bes.Gr. A 15Z – aus.

Der Antragsteller und der Beigeladene zu 2. bewarben sich für die Schulleiterfunktionen an der BSB 1 und der BSB 2, der Beigeladene zu 1. auf die Schulleiterfunktion an der BSB 1. Der Antragsteller des Verfahrens OVG 2 B 65/11 bewarb sich ebenfalls für die Schulleiterfunktionen an der BSB 1 und der BSB 2.

Der am 20.02.1953 geborene Antragsteller trat am 01.11.1980 in den Schuldienst der Antragsgegnerin ein. Am 12.03.1997 wurde ihm vorläufig die Funktionsstelle des Studiendirektors als ständige Vertretung des Leiters einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern am Schulzentrum Carl von Ossietzky Schule übertragen. Am 12.03.1999 erfolgte die endgültige Übertragung dieser Funktionsstelle und zum 01.10.1999 wurde der Antragsteller zum Oberstudienrat (Bes.Gr. A 14) ernannt. Am 01.10.2001 wurde der Antragsteller zum Studiendirektor (Bes.Gr. A15Z) ernannt. Er wurde zuletzt aus Anlass seiner Bewerbung für den Beurteilungszeitraum Juni 2007 bis Juni 2010 mit der Beurteilungsstufe 3 “entspricht voll den Anforderungen” beurteilt. Seit dem 01.08.2010 ist er als stellvertretender Schulleiter an der Beruflichen Schule für Technik eingesetzt.

Der am 29.11.1972 geborene Beigeladene zu 1. trat am 01.02.2003 in den Schuldienst am Schulzentrum Sek. II Utbremen in Bremen ein. Seit dem 01.08.2006 nahm er die Funktion als “Abteilungsleiter Berufsausbildungen im Bereich Naturwissenschaft/Technik-Informatik” wahr. Zum 01.10.2007 wurde er zum Oberstudienrat befördert (Bes.Gr. A 14) und am 01.01.2010 zum Abteilungsleiter an einem Schulzentrum (Bes.Gr. A 15Z) ernannt. Er erhielt zuletzt anlässlich seiner Bewerbung für die Stelle eines Abteilungsleiters an einem Schulzentrum eine dienstliche Beurteilung über den Beurteilungszeitraum vom 01.02.2008 bis 21.08.2009 mit der Gesamtnote 5 “hervorragend”. Seit dem 25.10.2010 nimmt er kommissarisch die Funktion des Schulleiters an der Beruflichen Schule für Technik wahr.

Der am 15.12.1952 geborene Beigeladene zu 2. ist seit dem 09.08.1982 im Schuldienst der Antragsgegnerin. Am 27.09.2002 wurde ihm die Funktionsstelle “Fachbereichsleitung Körperpflege und Fachberatung in dem Lernfeld Biotechnik und Kosmetik”...

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