Ist der Eintritt eines Mangels bzw. Schadens auf ein Handeln oder das Fehlverhalten des Mieters zurückzuführen, kann dieser die Miete selbstverständlich nicht kürzen. Beispiele: Der Mieter hat die Stromrechnung nicht bezahlt, weshalb der Versorger eine Stromsperre vorgenommen hat[1] oder der Mieter hat seine Wohnung unzureichend gelüftet und beheizt, weshalb es zu Schimmelbildung gekommen ist.[2]

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