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Aufhebungsvereinbarung | ||
zum Mietvertrag vom __________ | ||
nebst Nachtrag Nr. 1 vom __________ | ||
zwischen |
Herrn/Frau __________________ (Name und Anschrift des Vermieters) | |
– im Folgenden: Vermieter – | |
und | |
Herrn/Frau __________________ (Name und Anschrift des Mieters) | |
– im Folgenden: Mieter – | |
– im Folgenden gemeinsam: Mietvertragsparteien – |
- Zwischen den Mietvertragsparteien besteht Einigkeit, dass das zwischen Ihnen seit dem ________ auf der Basis des Mietvertrags vom ________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ bestehende Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens ______________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ___ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___ mit Ablauf des ________ endet.
- Die vorzeitige außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bleibt den Mietvertragsparteien vorbehalten.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung einschließlich Nebenräumen bis spätestens zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt mit allen Schlüsseln in geräumtem sowie vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schönheitsreparaturen auszuführen hat:
Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Mietereinbauten zu entfernen hat:
Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schäden in der Wohnung zu beseitigen hat:
- Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Rückbau und Schadensbeseitigung behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
- Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass sich das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert, sollte der Mieter seine Räumungs- und Herausgabeverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer nicht vollständig und/oder fristgerecht erfüllen.
- Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter im Falle einer über den in vorstehender Ziffer 1 geregelten Beendigungszeitpunkt hinausgehenden Nutzung der Wohnung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mindestens der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten monatlichen Miete zu bezahlen.
- Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt Besichtigungen der Wohnung mit Miet-/Kaufinteressenten durchführt; solche Besichtigungstermine sind dem Mieter drei Werktage vorher anzukündigen. Der Vermieter wird sich bemühen, diese Termine auf maximal drei Termine pro Woche zu beschränken und die Termine tagsüber zwischen 8 und 19 Uhr stattfinden zu lassen. Im Falle seiner Verhinderung wird der Mieter einen Dritten beauftragen, der dem Vermieter den Zugang zu den Mieträumen und deren Besichtigung ermöglicht.
- Sonstiges:
(Ort, Datum) | (Ort, Datum) |
(Unterschrift des Vermieters) | (Unterschrift des Mieters) |
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