Aufhebungsvereinbarung  
  zum Mietvertrag vom __________  
  nebst Nachtrag Nr. 1 vom __________  
     
zwischen
Herrn/Frau __________________ (Name und Anschrift des Vermieters)
  – im Folgenden: Vermieter –
   
und  
Herrn/Frau __________________ (Name und Anschrift des Mieters)
  – im Folgenden: Mieter –
   
  – im Folgenden gemeinsam: Mietvertragsparteien –
  1. Zwischen den Mietvertragsparteien besteht Einigkeit, dass das zwischen Ihnen seit dem ________ auf der Basis des Mietvertrags vom ________ nebst Nachtrag Nr. 1 vom ________ bestehende Mietverhältnis über die Wohnung im ____ -geschoss des Anwesens ______________ [Anschrift des Mietobjekts], bestehend aus ___ Zimmern, Küche, Bad, WC, Diele, Balkon, Kellerraum Nr. ___ und Tiefgaragenstellplatz Nr. ___ mit Ablauf des ________ endet.
  2. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bleibt den Mietvertragsparteien vorbehalten.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung einschließlich Nebenräumen bis spätestens zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt mit allen Schlüsseln in geräumtem sowie vertragsgemäßem Zustand an den Vermieter herauszugeben.
  4. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schönheitsreparaturen auszuführen hat:

  5. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Mietereinbauten zu entfernen hat:

  6. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Mieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 genannten Beendigungszeitpunkt folgende Schäden in der Wohnung zu beseitigen hat:

  7. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf Durchführung von Schönheitsreparaturen sowie Rückbau und Schadensbeseitigung behält sich der Vermieter ausdrücklich vor.
  8. Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig, dass sich das Mietverhältnis nicht gemäß § 545 BGB verlängert, sollte der Mieter seine Räumungs- und Herausgabeverpflichtung gemäß vorstehender Ziffer nicht vollständig und/oder fristgerecht erfüllen.
  9. Der Mieter verpflichtet sich, an den Vermieter im Falle einer über den in vorstehender Ziffer 1 geregelten Beendigungszeitpunkt hinausgehenden Nutzung der Wohnung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mindestens der bis zum Beendigungszeitpunkt geschuldeten monatlichen Miete zu bezahlen.
  10. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Vermieter bis zum in vorstehender Ziffer 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt Besichtigungen der Wohnung mit Miet-/Kaufinteressenten durchführt; solche Besichtigungstermine sind dem Mieter drei Werktage vorher anzukündigen. Der Vermieter wird sich bemühen, diese Termine auf maximal drei Termine pro Woche zu beschränken und die Termine tagsüber zwischen 8 und 19 Uhr stattfinden zu lassen. Im Falle seiner Verhinderung wird der Mieter einen Dritten beauftragen, der dem Vermieter den Zugang zu den Mieträumen und deren Besichtigung ermöglicht.
  11. Sonstiges:
   
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
   
   
(Unterschrift des Vermieters) (Unterschrift des Mieters)
   

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