Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Zuordnung von Balkonen und Terrassen

 

Orientierungssatz

Balkone und Dachterrassen sind dem Sondereigentum zuzuordnen, wenn sich dies eindeutig aus der farbigen Umrandung in den Teilungsplänen und der farbigen Kennzeichnung mit den Ziffern der jeweiligen Wohnung ergibt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1736732

ZMR 2003, 66

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