Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: Rückzahlungsanspruch für verauslagtes Wohngeld als bevorrechtigte Forderung
Orientierungssatz
Hat der die Zwangsverwaltung einer Eigentumswohnung betreibende Gläubiger Wohngeldzahlungen verauslagt, handelt es sich bei seinem Rückzahlungsanspruch in der Zwangsversteigerung nicht um bevorrechtigte Forderungen gemäß ZVG § 10 Abs 1 Nr 1, da die Zahlungen nicht zur Erhaltung oder Verbesserung des Grundstücks dienten.
Fundstellen
Haufe-Index 1738660 |
ZMR 2001, 395 |
InVo 2001, 185 |
WE 2002, 40 |
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