Entscheidungsstichwort (Thema)

Modernisierungsankündigung für eine Altbauwohnung im Ostteil Berlins: Inhalt betr. Heizung. Modernisierungsankündigung für eine Altbauwohnung im Ostteil Berlins: Wohnwertverbesserung bei Einbau von Isolierglasfenstern. Modernisierungsankündigung für eine Altbauwohnung im Ostteil Berlins: Einwand der finanziellen Härte. Modernisierungsankündigung für eine Altbauwohnung im Ostteil Berlins: allgemein übliche Ausstattung

 

Orientierungssatz

1. Eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung betr. eine Heizung setzt nicht voraus, dass angegeben werden muss, welche Außenmaße die Heizkörper in den einzelnen Räumen haben.

2. Bei dem Austausch von Einfachfenstern gegen Isolierglasfenster mit einem verbesserten Wärmedurchgangskoeffizienten in Küche und Bad handelt es sich um eine wohnwertverbessernde Maßnahme mit energiesparendem Charakter.

3. Wenn sich der Mieter auf eine finanzielle Härte im Sinne des § 554 Abs. 2 S. 3 BGB beruft, muss er nicht jedwede Anstrengung unternehmen, um sein Haushaltseinkommen zu erhöhen.

4. Für den Ostteil der Stadt Berlin kann noch nicht davon ausgegangen werden, dass eine Ausstattung einer Altbauwohnung mit einer Sammelheizung nebst Warmwasserversorgung, der Einbau von Isolierglasfenstern sowie die Verfliesung des Fußbodens und der Wände im Badezimmer allgemein üblich ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737864

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt VerwalterPraxis Gold. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge