Rz. 183

 

§ 2 Nr. 12 BetrKV

Die Kosten der Schornsteinreinigung,

hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind.

Die Kehrgebühren und Gebühren für die Emissionsmessung der zentralen Heizungsanlage gehören zu den grundsätzlich verbrauchsabhängig abzurechnenden Kosten der Zentralheizung und Warmwasserversorgung gem. § 2 Nr. 4a oder 4d BetrKV (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 272). Als Kosten der Schornsteinreinigung nach Nr. 12 dürfen daher nur die Kehrgebühren für die Einzelöfen, Kamine, Feuerstellen der Etagenheizungen sowie Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen umgelegt werden. Soweit neben der Zentralheizung in einzelnen Wohnungen noch Einzelöfen verblieben sind, dürfen die Schornsteinfegerkosten für die Schornsteinzüge zu diesen Einzelöfen nur auf diejenigen Mieter umgelegt werden, die weiterhin (neben der Zentralheizung) diese Einzelöfen nutzen können (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 273). Die nicht mehr angeschlossenen Mieter sind von der Umlage auszunehmen.

Auch die Kosten für Gutachten für derartige Einzeleinrichtungen (ohne Instandhaltungskosten) können berücksichtigt werden, nicht dagegen die Kosten des Ausbrennens und Ausschleuderns der Schornsteinzüge zu den Einzelöfen.

Ferner können auch die Kosten der Belüftungsprüfung bei innen liegenden Bädern umgelegt werden, wenn diese Prüfung nach der Kehrordnung zum Aufgabenbereich des Schornsteinfegers gehört. Die Kosten der Belüftungsprüfung können nur auf diejenigen Wohnungen des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit umgelegt werden, die innen liegende Bäder haben.

Die Kosten für Immissionsmessungen für die Schornsteinzüge zu den Einzelöfen können dann als Kosten der Schonsteinreinigung auf die angeschlossenen Mieter umgelegt werden, wenn die Kosten dafür als Kehrgebühren ausgewiesen sind. Dies ergibt sich aus dem Hinweis in Nr. 12 des § 2 BetrKV auf Nr. 4a, worunter auch die Kosten der Messung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfasst sind.

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