Die Zahlung der Versicherung erfolgt nach Prüfung und Feststellung des Schadens. In größeren Schadensfällen ist es üblich, Abschlagszahlungen zu leisten und erst am Ende eine genauere Abrechnung vorzunehmen, wenn feststeht, wie viel die Reparatur oder die Wiederherstellung tatsächlich gekostet hat.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Versicherungsnehmerin. Es ist dann Ihre Aufgabe als Verwalter, die Zahlungen im Anschluss an die betroffenen Handwerker oder Eigentümer weiterzuleiten.

Sie können Handwerkern bei der Auftragserteilung die Leistung der Versicherung aber auch abtreten, dann leistet die Versicherung direkt an den jeweiligen Handwerker. Insbesondere, wenn Sie das evtl. Netzwerk des Versicherers nutzen, brauchen Sie sich dann nicht um die Bezahlung dieser Rechnungen zu kümmern. Auch die Preise des Handwerkers müssen Sie in diesen Fällen nicht vorab mit dem Versicherer klären, da Handwerker und Versicherer hier schon Rahmenvereinbarungen getroffen haben und sich einig darüber sind, welche Stundensätze etc. abgerechnet werden können.

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