Nicht nur innerhalb derselben Abteilung kann die Rangfolge von Bedeutung sein, sondern auch zwischen der Zweiten und der Dritten Abteilung. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn in der Zweiten Abteilung ein Wohnrecht eingetragen ist und in der Dritten Abteilung eine Grundschuld. Wenn die Immobilie zwangsversteigert wird, entscheidet die Rangfolge darüber, ob das Wohnrecht auch nach der Versteigerung Bestand hat: Steht das Wohnrecht im Rang über der Grundschuld, bleibt das Wohnrecht bestehen. Steht es dahinter, erlischt es.

 

Eintragungsdatum ist entscheidend

Bei der Rangfolge zwischen der Zweiten und Dritten Abteilung kommt es auf das Datum der Eintragung an. Das Recht, das zu einem früheren Datum eingetragen wurde, steht im Rang höher.

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