Die ersten öffentlich zugänglichen Green-Lease-Leitfäden wurden in den 2010er- Jahren von Immobilienverbänden und Green Building Councils (Gremien für grünes Bauen) in Kooperation mit lokalen Immobilieninvestoren konzipiert und publiziert. Vorreiter waren Länder wie England, die Niederlande, Australien sowie Deutschland. In einigen wenigen Ländern sind Green Leases zudem gesetzlicher Standard. So sind grüne Mietverträge in Frankreich (sog. Annexe Environnementale) regulatorisch für alle gewerblichen Vermietungen ab 2.000 m2 seit 2012 für Neuvermietungen und seit 2014 für alle Bestandsmietverträge über 2.000 m2 vorgeschrieben.[1] Hiermit sollen die Ziele des französischen "Tertiary Decree"[2] umgesetzt werden.

Die gesetzliche Vorgabe zur Implementierung von Green Leases ist bisher eine Seltenheit im europäischen Immobilienmarkt. Aufgrund der immer stärker zunehmenden Anzahl der Klimagesetze ist jedoch davon auszugehen, dass andere Länder dem Beispiel Frankreichs folgen und Mietende vermehrt in das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele in Gebäuden eingebunden werden.

[1] WebLex (2022): Bail commercial: une annexe environnementale obligatoire! https://www.weblex.fr/ weblex-actualite/bail-commercial-annexe-environnementale-obligatoire. Abrufdatum: 24.12.2022.
[2] Rechtsvorschrift in Frankreich zur Reduktion von Verbräuchen, Artikel 175 des ÉLAN-Gesetzes – Evolution of Housing, Development and Numerical.

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