Dieses Programm dient der Förderung der Energieeffizienz im Mietwohnungsbau in Hessen. Mit dem Programm sollen Eigentümer und Investoren motiviert werden, in die nachhaltige energetische Modernisierung von Mietwohnungen sowie in den Neubau von hocheffizienten Mietwohngebäuden unter Einbeziehung der entsprechenden Programme der KfW zu investieren.

2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind

  • Privatpersonen,
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.

2.7.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden die Maßnahmen nach dem KfW-Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG-WG, Programm 261)", s. hierzu oben Kap. 1.1. Hierzu muss mindestens das Niveau des KfW-Effizienzhauses 85 erreicht werden.

Ebenfalls gefördert wird der Neubau und der Ersterwerb von Mietwohnungen entsprechend den Anforderungen des KfW-Energie- Effizienzhauses nach dem KfW-Programm "Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN, Programm 298)", welche mindestens das Niveau "Klimafreundliches Wohngebäude" erreichen.

Ein Darlehen aus dem vorgenannten KfW-Programm muss bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.

2.7.1.3 Darlehenskonditionen

Die Förderung erfolgt durch eine Zinsverbilligung der KfW-Darlehen.

 
Sanierungsvorhaben Zusätzliche Zinsverbilligung für 5 Jahre ab dem auf die Vollauszahlung folgenden 1. Tag des folgenden Monats, längstens jedoch bis zum Ablauf der Dauer der 1. Zinsbindung
"KFN Wohngebäude" und Programm "BEG-WG (Sanierung) – EH 40, EH 40 EE, EH 40 NH, EH 55, EH 55 EE und EH 55 NH" 1,32 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 1,20 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
"BEG-WG (Sanierung) – EH 70, EH 70 EE, EH 70 NH, Denkmal, Denkmal EE und Denkmal NH" 0,97 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,85 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
"BEG-WG (Sanierung) – EH 85, EH 85 EE und EH 85 NH" 0,42 % auf die KfW-Konditionen für Endkreditnehmer. Diese Zinsverbilligung setzt sich wie folgt zusammen: 0,30 % aus Mitteln des Landes Hessen und 0,12 % aus einem Margenverzicht* der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

* Der Margenverzicht der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen von 0,12 % wird auf die Zinsbindungsfrist von 10 Jahren gewährt.

2.7.1.4 Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderdarlehen der KfW sind über die WIBank zu beantragen.

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