Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

  • bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60 %, max. 6.000 EUR/Wohneinheit,
  • bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, max. 3.000 EUR/Wohneinheit,
  • die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 EUR je Wohneinheit.

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