Gewährt wird ein zinsgünstiger Kredit in Höhe der förderfähigen Kosten bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit.

Werden energetische Einzelmaßnahmen umgesetzt, erfolgt die Förderung mit einer Zinssubvention von bis zu 0,2 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren. Bei einem Einsatz von erneuerbaren Energien, erfolgt eine Zinssubvention von bis zu 0,3 % p. a. mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.

 

Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten

Für die Beantragung der Förderung und den Nachweis der Durchführung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bzw. eines Fachunternehmens (im Fall von Heizungstechnik und Heizungsoptimierung) erforderlich.

Die Darlehenslaufzeiten sind variabel mit bis zu 30 Jahren und einem Tilgungsfreijahr möglich. Die Zinsbindungsfristen können ebenfalls frei vereinbart werden. Die Darlehen werden tagesaktuell kalkuliert. Für eine vorzeitige oder teilweise Rückzahlung innerhalb der Zinsbindungsfrist wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

 

Selbstgenutztes Wohneigentum

Auf die Eintragung einer Grundschuld bis zu einer Darlehenshöhe von 50.000 EUR kann bei selbstgenutztem Wohneigentum verzichtet werden.

Eigenkapital

Ist der Antragsteller Wohnungseigentümer, wird ein Eigenkapitaleinsatz von mindestens 7,5 % der Kaufpreissumme bzw. der Herstellungs- und Anschaffungskosten verlangt. Eigenleistungen in Form einer "Muskelhypothek" werden nicht angerechnet.

Auszahlung

Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt und muss innerhalb von 18 Monaten nach Darlehenszusage abgerufen werden. Für einen nicht abgerufenen Betrag wird ab dem 4. Monat nach Zusage eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat berechnet.

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