Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus:

  • Sonne
  • Wind
  • Biomasse
  • Wasser

Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap. 1.2).

 

WE-Mitglied ist ein Unternehmen

Ist ein Unternehmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, sind die entsprechenden EU-beihilferechtlichen Bestimmungen zu beachten und entsprechende Nachweise zu erbringen.

Möglich sind nachfolgende Sanierungskomponenten:

 
Energetische Sanierungen Energetische Sanierungen Plus Energetische Sanierungen – Einzelmaßnahme
  • Bauantrag oder Bauanzeige muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
  • Es erfolgt eine fundierte Fachplanung und qualifizierte Begleitung (z. B. durch Energie-Experte).
  • Maßnahme muss zu einer Verbesserung des Gebäudebestands führen.
  • Die maximalen Werte für Sanierung Plus bzw. für Gebäude unter Denkmalschutz oder mit erhaltenswerter Bausubstanz dürfen nicht überschritten werden.
  • Einzelmaßnahmen, die zu einer energetischen Verbesserung des bestehenden Gebäudebestands führen;
  • Einzelmaßnahmen erfüllen die aktuellen Standards der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Eigenleistungen werden nicht gefördert.

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