Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus:
- Sonne
- Wind
- Biomasse
- Wasser
Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap. 1.2).
WE-Mitglied ist ein Unternehmen
Ist ein Unternehmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft beteiligt, sind die entsprechenden EU-beihilferechtlichen Bestimmungen zu beachten und entsprechende Nachweise zu erbringen.
Möglich sind nachfolgende Sanierungskomponenten:
Energetische Sanierungen | Energetische Sanierungen Plus | Energetische Sanierungen – Einzelmaßnahme |
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Eigenleistungen werden nicht gefördert.
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