Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1]
- nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung),
- nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie,
- nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs,
- nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse,
- bauliche Maßnahmen, die die Beheizung und Wassererwärmung durch die Nutzung alternativer oder regenerativer Energien ermöglichen,
- bauliche Maßnahmen, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen (unter Einhaltung der Vorgaben der Norm DIN 18040 Teil 2 entsprechend den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen),
- Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. Herstellung von Kinderspielplätzen, Grünanlagen, Stellplätzen und anderen Verkehrsanlagen auf eigenem Grundstück),
- Instandsetzungsmaßnahmen werden neben baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung berücksichtigt.
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