Neben den zuvor beschriebenen Anforderungen an das Gesamtsystem und das Wohngebäude, muss auch das E-Auto bestimmte Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen sind:

  • Das E-Auto muss ein ausschließlich rein batteriebetriebenes Elektroauto im Sinne des § 2 Nr. 2 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) der Klassen M1 und N1 sein.
  • Ein E-Auto muss auf die antragstellende- oder eine andere zum Haushalt gehörende Person zugelassen sein.
  • Wurde das E-Auto geleast, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen.
  • Das E-Auto muss mindestens 6 Jahre ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems genutzt werden.

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