Die Jahresabrechnung ist in Form einer Gegenüberstellung aller tatsächlich in der jeweiligen Wirtschaftsperiode getätigten Ausgaben sowie erzielten Einnahmen zu fertigen.[1] Die Jahresabrechnung ist demnach keine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung. Bilanzmäßige Darstellungen haben in Jahresabrechnungen nichts zu suchen.[2] Dies gilt weiterhin auch nach Inkrafttreten des WEMoG.[3] Zu berücksichtigen ist, dass vom durchschnittlichen Wohnungseigentümer kaufmännische Kenntnisse nicht erwartet werden können. Von daher muss die Jahresabrechnung einfach, verständlich und nachvollziehbar sein.[4]

Ausnahmen vom Einnahmen-Ausgabenprinzip werden lediglich durch die Heizkostenverordnung für die in den jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen verbrauchsabhängig abzurechnenden Heizungs- (und Warmwasser-)kosten zwingend vorgeschrieben.[5]

Da es sich im Übrigen um die Abrechnung des Wirtschaftsplans handelt, sollte sich dessen Gliederung auch in der Jahresabrechnung wiederfinden.

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