Dieser Beitrag zeigt auf, wie sich die E-Mobilität in den letzten Jahren quantitativ und qualitativ entwickelt hat und wie durch E-Mobilität die Energie- und die Verkehrswende miteinander verschmelzen. Ferner wird dargestellt, wie die Nachfrage nach alternativen Mobilitätskonzepten aufgrund des Struktur- und demografischen Wandels weiter zunimmt und wie alternative Mobilitätskonzepte bei Beschäftigten und auch in der Bevölkerung positiv auf das Image von Unternehmen einzahlen.

1.1 Klimapolitische Ziele und deren Umsetzung

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen zu mindern. Leitbild und Maßstab sind dabei die Vereinbarungen der UN-Klimarahmenkonvention und ihrer Zusatzprotokolle, das Kyoto-Protokoll und das Übereinkommen von Paris.

1.1.1 Zielsetzungen auf EU-Ebene

Im Kyoto-Protokoll verpflichteten sich die Industriestaaten dazu, die Emissionen von 6 Treibhausgasen in der 1. Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 um mindestens 5 % gegenüber dem Niveau von 1990 zu senken. Das Minderungsziel Deutschlands lag bei 21 %. Nach der 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode hatte Deutschland seine Emissionen um durchschnittlich 23,6 % gegenüber 1990 reduziert und somit deutlich mehr als sein Minderungsziel von 21 % erreicht.

Auf der Klimakonferenz in Katar 2012 verständigten sich die Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls darauf, das Kyoto-Protokoll fortzuführen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sagten zu, ihre Emissionen im Rahmen der 2. Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020 um 20 % im Vergleich zu 1990 abzusenken. Japan, Neuseeland und Russland nahmen an der 2. Verpflichtungsperiode jedoch nicht mehr teil. Kanada hatte sich bereits 2011 aus dem Abkommen zurückgezogen. Auch die 3 Länder mit dem weltweit größten Treibhausgasausstoß (USA, China und Indien) verpflichteten sich nicht zur Absenkung. Die an der 2. Periode des Kyoto-Protokolls teilnehmenden Staaten waren daher nur noch für knapp 15 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. In der EU wurden auch die Ziele der 2. Verpflichtungsperiode erreicht. 2020 hatte die EU ihre Treibhausemissionen gegenüber 1990 um 36 % gemindert.

2021 hat die EU mit neuen EU-Klimagesetzen ihre klimapolitischen Zielsetzungen für 2030 (netto minus 55 % gegenüber 1990 und Klimaneutralität um die Jahrhundertmitte) verschärft und gesetzlich festgelegt. Mit dem sogenannten "Fit für 55-Paket" gaben die EU-Staaten endgültig grünes Licht

  • für die Reform des EU-Emissionshandelssystems (ETS),
  • für die Einrichtung eines Klimasozialfonds im Umfang von mehr als 80 Milliarden EUR,
  • für ein neues CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM),
  • für ein separates Emissionshandelssystem für Verkehr und Gebäude sowie
  • für neue Regeln für den Emissionshandel in der Luft- und Schifffahrt.

Diese Regelungen können nun in Kraft treten.

1.1.2 Zielsetzungen auf nationaler Ebene

Bereits im Dezember 2014 hatte die Bundesregierung das Aktionsprogramm "Klimaschutz 2020" verabschiedet, um mit zusätzlichen Maßnahmen die absehbare Lücke in der Zielerreichung zu schließen. Seit 2015 wird die Umsetzung des Aktionsprogramms "Klimaschutz 2020" und nunmehr nachfolgender Klimaschutzprogramme in jährlichen Klimaschutzberichten überprüft.

2016 wurde der "Klimaschutzplan 2050" verabschiedet. Er fasst die klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung zusammen und beschreibt den Weg zu einem weitgehend treibhausgasneutralen Deutschland bis zum Jahr 2050. Zudem konkretisiert er das bestehende deutsche Klimaschutzziel für 2050 und die vereinbarten Zwischenziele und beschreibt Maßnahmen, um das Pariser Klimaschutzabkommen umzusetzen.

Mit dem "Klimaschutzprogramm 2030" von 2019, das sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen definiert, wie die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden sollen, setzt die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050 um. Eine erste Fortschreibung dieses Plans sollte 2022 erfolgen und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ambitionssteigerung des gemeinsamen EU-Klimaziels berücksichtigen. Ein erster Entwurf der Fortschreibung wurde im April 2022 vorgelegt, aber bis heute (Mai 2023) nicht beschlossen. Er soll nun laut BMWK in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Parlament "zügig" vorgelegt werden.

Außerdem wurde mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) ab 2021 eingeführt. Es sieht einen Preis pro Tonne CO2 für Brennstoffe in den nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckten Bereichen vor. Dies betrifft vor allem die Sektoren Gebäude und Verkehr. Der Preis pro Tonne CO2 ist in den ersten Jahren fest und startete 2021 bei 25 EUR. Ab 2027 soll sich der Preis am Markt bilden.

Mit dem im Dezember 2019 verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) wurden verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die Jahre 2020 bis 2030 in den verschiedenen Sektoren als maximal zulässige Jahresemissionsmengen (Sektorziele) festgelegt. Auch die Verantwortlichkeit der jeweiligen Bundesministerien für die Einhaltung der Sektorziele wurde festgelegt. Wenn die zulässigen Jahresemissionsmengen eines Sektors überschritten werden, muss das zuständige Bundesministerium ein Sofo...

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