Der Umweltbonus war ein staatliches Förderprogramm von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland, das eine finanzielle Prämie beim Kauf bot. Die Förderung konnte für Fahrzeuge beantragt werden, die zwischen dem 18.5.2016 und dem 17.12.2023 zugelassen wurden. Der Bonus subventionierte neben dem Kauf auch das Leasing von Elektroautos. Ein Teil der Förderung kam vom Hersteller. Den zweiten Teil der Prämie gab es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dabei betrug die Herstellerprämie immer die Hälfte der staatlichen Förderung.

Im Zuge der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wurde am 13.12.2023 beschlossen, die Förderung durch den Umweltbonus zeitnah zu beenden. Seit dem 18.12.2023 können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim BAFA gestellt werden.

 
Hinweis

Laufende Anträge

Bereits zugesagte Förderungen sind vom Förderende nicht betroffen und werden ausgezahlt. Vorliegende Anträge, die bis einschließlich 17.12.2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet und – sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen – bewilligt.

Die Entscheidung der Bundesregierung stieß auf viel Kritik, weil sie ein sehr erfolgreiches Förderprogramm abrupt beendete. Seit 2016 wurden insgesamt etwa 10 Milliarden EUR im Rahmen des Umweltbonus für rund 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt.

Damit wurde die Anzahl der E-Autos auf deutschen Straßen massiv gesteigert. Noch ist unklar, wie sich das Ende des Umweltbonus dauerhaft auf den Verkauf von E-Autos auswirken wird. Im 1. Quartal 2024 kam es zu einem deutlichen Rückgang bei den Verkäufen. Der Umweltbonus sollte auf jeden Fall Ende 2025 auslaufen.

Nach dem Auslaufen des BAFA-Umweltbonus gibt es noch zahlreiche andere Förderprogramme, mit denen Elektromobilität gefördert wird. Sie können partiell auch miteinander kombiniert werden.

Voraussetzung dafür ist, dass der jeweilige Fördermittelgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgeschlossen hat. Diese legt fest, wie die Förderprogramme ineinander greifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Derzeit (Stand: 1.1.2024) gibt es folgende Förderprogramme:

  • Sofortprogramm Saubere Luft (zuständig: Bundesumweltministerium/BMUV),
  • Flottenaustauschprogramm Sozial und Mobil (BMUV),
  • Förderrichtlinie Elektromobilität (Bundesverkehrsministerium/BMDV),
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMDV),
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW),
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW),
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO (Land Berlin),
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Mecklenburg-Vorpommern),
  • BW-e-Gutschein (Baden-Württemberg),
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum TALAKO (Stadt Köln).

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