Verfahrensgang
LG Köln (Beschluss vom 29.04.2005; Aktenzeichen 1 T 102/05) |
Tenor
Der Antrag des Rechtsbeschwerdeführers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für sein Rechtsmittel gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 29. April 2005 wird abgelehnt.
Fundstellen
Haufe-Index 2833584 |
NZI 2006, 593 |
NZI 2007, 5 |
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