Müssen Teile an der Fotovoltaikanlage ausgetauscht werden, handelt es sich um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Ist der Wechselrichter der Anlage kein selbstständiges Wirtschaftsgut, sind die Austauschkosten ebenfalls sofortige Betriebsausgaben.
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