Nachfolgendes Beispiel zeigt, wie die Berechnung der Einnahmen, der Umsatzsteuer und des Eigenverbrauchs in Zahlen erfolgt.

 
Praxis-Beispiel

Gesamtbeispiel Einnahmen

Frau Mustermann erhielt von ihrem Energieversorger eine Abrechnung für das Kalenderjahr 2022. Die Fotovoltaikanlage hat eine Leistung von 35 kW und demzufolge eine Einspeisemöglichkeit von 5.000 kWh. Die Einspeisevergütung beträgt netto 0,1236 EUR/kWh. Der Einkaufspreis für den Strom der Frau Mustermann beim Energieversorger beträgt 21,57 Cent/kWh.

Laut Abgabe des Energieversorgers wurden von Frau Mustermann 3.950 kWh eingespeist. Daraus ergibt sich ein Eigenverbrauch von 1.050 kWh (5.000 kWh – 3.950 kWh).

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