Keine Abfärbung

Ist eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. Vermietungs-GbR) der Betreiber der Fotovoltaikanlage, werden die Einkünfte auf der Vermietung nicht gewerblich, sofern es sich um eine nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbegünstigte Anlage handelt.

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