Der Bauherr kann auch zunächst einen Bauvorbescheid bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen um zu klären, ob sein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Dieser Bauvorbescheid bindet die Beteiligten. So muss sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren an ihre im Vorbescheid getroffene Beurteilung des Bauvorhabens halten. Die im Bauvorbescheid getroffenen Regelungen werden ohne weitere Prüfung in die Baugenehmigung übernommen. Da es sich um einen formellen Bescheid handelt, kann der betroffene Nachbar gegen den Bauvorbescheid juristisch vorgehen.

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