DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen

Zentrale Planungsvorschrift für die Errichtung von barrierefreien baulichen Anlagen ist "DIN 18040: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen". Die DIN 18040 besteht aus 3 Teilen:

  • DIN 18040-1: Öffentlich zugängliche Gebäude
  • DIN 18040-2: Wohnungen
  • DIN 18040-3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
 

Überarbeitung kommt!

2021 wurde die europäische "DIN EN 17210:2021-08 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt" veröffentlicht. Diese Vorschrift enthält grundlegende und allgemeine Mindestanforderungen und Empfehlungen "an eine barrierefreie und nutzbare gebaute Umgebung". Das Deutsche Institut für Normung ist verpflichtet, diese Europanorm bis August 2024 anzupassen, weshalb die "DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen" überarbeitet wird.

Für die WEG-Verwaltung von Interesse ist DIN 18040-2 für Wohnungen. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift erstreckt sich auf Gebäude mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Infrastruktur berücksichtigt dabei die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden:

  • barrierefrei nutzbare Wohnungen (sog. "B-Standard") und
  • barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen (R) (sog. "R-Standard").

DIN 18040-2 gilt für Neubauten und ist sinngemäß für Umbauten und Modernisierungen anzuwenden.

DIN EN 17210:2021-08 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt

Die europäische "DIN EN 17210:2021-08 Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umwelt" wurde im Sommer 2021 veröffentlicht und beschreibt als erste europäische Norm Anforderungen an eine Barrierefreiheit im Bauwesen. Sie ist noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, was aber bis Sommer 2024 zu geschehen hat.

Die Vorschrift dient Baubeteiligten bei der Planung und Errichtung barrierefreier Bauwerke und Außenanlagen und legt die funktionalen Anforderungen an die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit fest. Darüber hinaus empfiehlt sie u. a. Bauelemente, Innenausstattungen und Gestaltungskomponenten.[1]

Weitere DIN-Vorschriften

Weitere DIN-Vorschriften zur Barrierefreiheit beziehen sich hauptsächlich auf öffentliche Räume und Gebäude:

  • DIN 77800: Qualitätsanforderungen an Anbieter der Wohnform "Betreutes Wohnen für ältere Menschen"
  • DIN 32984: 2020-12 Bodenindikatoren im öffentlichen Raum (gemeint sind damit z. B. Leuchtdienstkontakte und Bodenindikatoren für Blinde und sehbehinderte Menschen)
  • DIN 32975: 2009-12 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (gemeint sind damit z. B. Verkehrs- und Wegeleitungsinformationen, Kennzeichnung von Absperrungen, Hindernissen und Gefahrenstellen)
  • DIN 33942: Barrierefreie Spielplatzgeräte – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

VDI-Richtlinien

  • VDI 6000: VDI-Richtlinien zu Sanitärräumen – Anforderungen an Sanitärräume in Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden
  • VDI 6008 Blatt 1: Barrierefreie Lebensräume – Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen
  • VDI 6008 Blatt 2: Barrierefreie Lebensräume – Möglichkeiten der Sanitärtechnik
[1] Deutsches Institut für Normung (DIN), Norm zum barrierefreien Bauen veröffentlicht, Ed. 26.7.2021, https://www.din.de/de/din-und-seine-partner/presse/mitteilungen/norm-zum-barrierefreien-bauen-veroeffentlicht-803348.

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