Eine fertig erstellte Immobilie (betriebswirtschaftlich auch als Produktionsfaktor bezeichnet) erfordert professionelles Bestandsmanagement, um langfristig das gewünschte (wirtschaftliche) Ergebnis wie Nutzbarkeit, Werterhaltung und Wertschöpfung für die Eigentümer zu realisieren. Das bedeutet für die WEG-Verwaltung als Dienstleistungsunternehmen die innerbetrieblichen Funktionen für die bevorstehenden Aufgaben zu bestimmen. Nachstehende Faktoren können dabei entscheidend einwirken:

  • gesetzlich vorgegebene Verwaltungsaufgaben (u. a. § 19 Abs. 2 WEG),
  • Erfordernisse und Aufgaben, die sich aus der Nutzungsphase ergeben und
  • unternehmensinterne Zielsetzung.

Für die WEG-Verwaltung kann die Bestimmung der betrieblichen Funktionen beispielhaft folgende organisatorische Gestaltung einnehmen:

Organisation des Verwaltungsunternehmens

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