Kurzbeschreibung

Der Vermieter hat dem Mieter die Betriebskostenabrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum zugeschickt, wonach der Mieter eine Nachzahlung zu leisten hat. Der Mieter hat zu dem im Abrechnungsschreiben genannten Termin nicht bezahlt. Der Vermieter mahnt den Zahlungsverzug mit diesem Schreiben ab und setzt Frist zur Zahlung.

Vorbemerkung

Sind im Mietvertrag keine Zahlungsfristen geregelt und ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung ein Nachforderungsanspruch, sollte der Vermieter dem Mieter unter Berücksichtigung der einzuräumenden Prüfungsfrist einen Zahlungstermin nennen. Wird nämlich kein Zahlungstermin genannt, gerät der Mieter nicht in Verzug.[1]

Verstreicht der Zahlungstermin fruchtlos, sollte der Mieter gemahnt werden.[2] Verstreicht auch diese Frist, ohne dass der Mieter bezahlt, sollte er abgemahnt werden, wobei ihm die außerordentliche fristlose Kündigung angedroht wird. Die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wurden z.B. in einem Fall bestätigt, in dem der Mieter mit den Nachzahlungen aus 2 Betriebskostenabrechnungen in Verzug war, von denen eine bereits gerichtlich tituliert war.[3]

[1] § 286 Abs. 3 BGB; LG München I, Beschluss v. 1.4.2015, 15 T 4454/15, ZMR 2015 S. 617.
[3] AG München, Urteil v. 29.1.2009, 412 C 29663/08, ZMR 2009 S. 696.

Abmahnung, Verzug mit Betriebskostennachforderung

Herr / Frau / Eheleute

(Name und Anschrift des Mieters)

____________________, den ____________________

Mietverhältnis

Hier: Abmahnung wegen Verzugs mit Betriebskostennachzahlung

Sehr geehrte/r ____________________,

mit Schreiben vom _______________ hatte ich Ihnen die Betriebskostenabrechnung vom _______________ über den Zeitraum vom _______________ bis _______________ übermittelt und Sie vergeblich zum Zahlungsausgleich der sich aus der Abrechnung ergebenden Nachforderung in Höhe von EUR _______________ bis spätestens zum _______________ aufgefordert. Ohne ersichtlichen Grund haben Sie die geforderte Nachzahlung bis heute nicht geleistet. Dadurch verstoßen Sie in erheblichem Maße gegen Ihre mietvertraglich übernommenen Pflichten. Aus diesem Grunde habe ich Sie hiermit zunächst zur Vermeidung anwaltlicher/gerichtlicher Inanspruchnahme aufzufordern, die geforderte Nachzahlung nun bis spätestens _______________ an mich zu leisten.

Insbesondere weise ich Sie aber hiermit darauf hin, dass Sie weitere Konsequenzen für das bestehende Mietverhältnis, insbesondere dessen außerordentliche fristlose Kündigung befürchten müssen, wenn Sie die Zahlung der geltend gemachten Betriebskostennachforderung auch weiterhin grundlos verweigern.

Mit freundlichem Gruß

Vermieter

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