Liegenschaftskataster darf nur bei berechtigtem Interesse Auskunft erteilen
Hintergrund
Eine Grundstücksgesellschaft beantragte beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin die Übermittlung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster für insgesamt 3.800 Anschriften in diesem Bezirk. Darunter waren auch die Grundstücke des Klägers. Die Gesellschaft erklärte zur Begründung, sie sei von einer nicht näher bezeichneten Schweizer Stiftung beauftragt worden, Mehrfamilienhäuser zu erwerben. Daraufhin übermittelte die Behörde Eigentümerangaben (Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Grundstückseigentümer) von mehr als 2.600 Anschriften einschließlich der Grundstücke des Klägers. Der Kläger wandte hiergegen ein, die Behörde dürfe die Daten von vornherein nur bei bestehender Verkaufsabsicht des Eigentümers weitergeben. Zudem könne ein berechtigtes Interesse mit der bloßen Behauptung eines angeblichen Kaufinteresses nicht belegt werden.
Entscheidung
Die Übermittlung der Eigentümerangaben durch die Behörde war rechtswidrig, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin. Der in der Übermittlung zu sehende Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers sei nicht gerechtfertigt gewesen, weil die umfassende Auskunftserteilung unverhältnismäßig gewesen sei. Zwar könne die Abfrage von Eigentümerdaten zwecks Anbahnung von Verkaufsgesprächen grundsätzlich ein berechtigtes Interesse begründen. Dies lasse sich aber nur für Auskünfte bejahen, die für die Umsetzung des Erwerbsinteresses unbedingt erforderlich seien. Das sei aber hinsichtlich der Übermittlung der Eigentümerdaten für mehr als 2.600 Anschriften nicht erforderlich gewesen, weil das Kaufinteresse nur bezüglich weniger Grundstücke bestanden habe. Ferner seien nicht alle Daten (etwa das Geburtsdatum) für die Bekundung eines Kaufinteresses erforderlich gewesen. Schließlich hätte der Kaufinteressent schon bei der Abfrage namentlich bekannt sein müssen.
(VG Berlin, Urteil v. 26.2.2015, VG 13 K 186.13)
-
Notarvertrag muss 14 Tage vor Beurkundung vorliegen
276
-
Dunkle Wolken über Dubai
132
-
So entwickeln sich die Wohnimmobilienpreise bis 2035
106
-
Befristetes "Umwandlungsverbot" bis Ende 2030 verlängert
98
-
Provision bei Vorkenntnis des Käufers? Es kommt darauf an!
60
-
Immobilienprüfung mit ChatGPT – was ist möglich?
53
-
Wo Babyboomer-Häuser den Markt fluten
45
-
Wohnimmobilien unter dem Hammer: Chance für Neukäufer
37
-
Preise für Eigentumswohnungen steigen wieder
281
-
Baunebenkosten in Deutschland am höchsten
27
-
Wohnungskäufer nutzen Zinsniveau: Preise und Nachfrage
02.04.2026
-
Wohnungspreise: Rückkehr zum alten Zyklus
01.04.2026
-
Preisdynamik für Wohnimmobilien lässt nach
31.03.2026
-
Entwicklung der WG-Mieten in den Unistädten
30.03.2026
-
Dunkle Wolken über Dubai
30.03.2026
-
Wo Babyboomer-Häuser den Markt fluten
24.03.2026
-
Energieeffizienz zahlt sich aus für Verkäufer
23.03.2026
-
Preise für WG-Zimmer steigen im Schnitt um 3,9 Prozent
23.03.2026
-
Sorgen am Wohnungsmarkt wegen Regulierungsplänen
20.03.2026
-
Plus bei Baugenehmigungen kann Wohnungsmarkt entlasten
18.03.2026