Grundlegendes zum Businessplan
Ein Businessplan (deutsch etwa: Geschäfts-/Unternehmensplan) ist ein strukturiertes schriftliches Dokument, mit dem das gesamte Unternehmen und das Umfeld beschrieben werden, in dem der Unternehmer aktiv ist oder werden möchte.
Bestandteile und Umfang eines guten Businessplans
Ein Businessplan sollte etwa 25–35 Seiten umfassen und in mehrere Bestandteile oder Teilpläne (Kapitel) untergliedert werden, etwa
- Unternehmenszweck,
- Produkte/Leistungen,
- Markt und Wettbewerb,
- Marketing und Vertrieb,
- Management-/Unternehmerteam,
- Prozesse und Ressourcen,
- Finanzierung und Finanzplanung (Umsätze, Kosten, Gewinn, Liquidität),
- Termine und Meilensteine sowie
- Chancen und Risiken.
Zum Businessplan gehört eine Management-Summary, in der auf einer Seite alle wichtigen Sachverhalte kompakt zusammengefasst werden. Die Summary soll Geldgeber oder andere Geschäftspartner für den eigenen Betrieb interessieren und motivieren, sich den Rest des Plans anzusehen. Unterlagen, die z.B. Dinge erklären oder belegen, z.B. Detail-Planungen, Zeugnisse, Patente, Produktmuster, gehören in den Anhang.
„Den“ Businessplan gibt es nicht
Wichtigstes Ziel eines Businessplans ist es, darzustellen, wie sich der Geschäftserfolg eines Unternehmens in den kommenden 3–5 Jahren voraussichtlich entwickeln wird. Um dieses Ziel zu erreichen, wird zum einen eine mittelfristige Planung benötigt. Zum anderen müssen nicht nur Verkaufszahlen, Preise und Kosten geplant, sondern der Gesamtkontext beurteilet werden. Dazu gehört, sich Fragen dazu zu beantworten, wie sich z.B. Kundenwünsche, Wettbewerberverhalten oder technischer Fortschritt entwickeln.
Und es gibt kein Rezeptbuch, das man lediglich ausfüllen kann. Es muss immer der Kontext beachtet werden, in dem sich ein Betrieb bewegt. Unternehmen in der IT haben andere Anforderungen als Firmen der Lebensmittel-Branche. Abhängig von der Größe können einzelne Kapitel auch entfallen, etwa Meilensteine bei kleinen Betrieben. Oder Kapitel lassen sich zusammenlegen, z.B. Markt und Wettbewerb mit Marketing und Vertrieb. Oder es können Kapitel dazukommen, wenn bestimmte Inhalte für den Erfolg eines Unternehmens besonders wichtig sind, z.B. Logistik oder Forschung.
Bestandsunternehmen können zur Erstellung des Plans auf Erfahrungen und vorhandene Geschäftsverbindungen aufbauen. Gründer müssen auf Studien, allgemein erkennbare Entwicklungen und eigene Umfragen zurückgreifen.
Wichtige Anforderungen an Businesspläne
Trotz Individualität gibt es Gemeinsamkeiten und Anforderungen, die jeder Businessplan erfüllen muss. Beispielsweise sollten stets folgende Fragen beantwortet werden:
- Wie ist die Ausgangslage im Betrieb? Wo steht er, was bietet er wem an?
- Welches Entwicklungspotenzial hat er, um das Geschäft zu sichern und langfristig erfolgreich zu gestalten?
- Welches Alleinstellungs-/Differenzierungsmerkmal gibt es zum Wettbewerb? Warum sollten Kunden beim eigenen Betrieb kaufen und nicht woanders? Was fehlt Kunden, wenn es den eigenen Betrieb nicht mehr gibt?
- Wie und wieviel Geld lässt sich heute und künftig mit dem Unternehmen verdienen?
Auch formale Anforderungen müssen erfüllt werden, etwa
- Titelseite mit Firmennamen,
- einheitliches Schriftbild,
- vollständiges, aussagefähiges Inhaltsverzeichnis mit Seitenzahlen,
- einfache, klare Sprache,
- keine Schreib-, Rechenfehler,
- je Kapitel lediglich 2-4 Seiten.
Adressaten von Businessplänen schließen von der Form auf den Inhalt; ist die Form schlecht, sinken die Chancen, dass sich z.B. Investoren weiter mit dem Gesamtplan befassen.
Weitere News zum Businessplan:
Businessplan - Zentrales Unternehmerwerkzeug: Inhalt des Businessplans (I)
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.1638
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.043
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9377
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
925
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
898
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
88714
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
785
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
691
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
690
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
664
-
Zinsforderungen fallen nicht unter das Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG
05.08.2026
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
04.08.20262
-
So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von steuerbegünstigten Erholungsbeihilfen
30.07.2026
-
Das gilt für Unternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
29.07.2026
-
Warum Unternehmen die finanziellen Folgen extremer Hitze systematischer betrachten sollten
28.07.2026
-
Uneinbringliche Forderungen – Umsatzsteuerberichtigung
23.07.2026
-
E-Auto- Förderung: So unterstützt der Staat Unternehmen und private Haushalte
21.07.2026
-
Was der Digital Omnibus an den Hochrisiko-Pflichten für Finanz-KI verschiebt, und was trotzdem stehen muss
20.07.2026
-
Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
16.07.2026
-
So sichern Unternehmen Wissen und Prozesse beim Führungswechsel
14.07.2026