aa) Begrifflichkeit

 

Tz. 266

Der Oberbegriff "liability" innerhalb der IFRS umfasst sowohl "Schulden" als auch "Verbindlichkeiten". Es wird unterschieden nach

  • sicheren Schulden, also Verbindlichkeiten (trade and other payables sowie Finanzverbindlichkeiten),
  • unsicheren Verbindlichkeiten (provisions),
  • Eventual- und weniger wahrscheinlichen Verbindlichkeiten (contingent liabilities).

bb) Ansatz nach dem Rahmenkonzept

 

Tz. 267

Eine Schuld ist eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus vergangenen Ereignissen, von deren Erfüllung erwartet wird, dass vom Unternehmen Ressourcen abfließen werden, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern. Eine Schuld wird in der Bilanz angesetzt, sofern es wahrscheinlich ist, dass Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, durch die Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung abfließen werden und wenn der Betrag, zu dem die Erfüllung erfolgen wird, verlässlich bewertet werden kann.

cc) Arten von Verbindlichkeiten

 

Tz. 268

Folgende Arten von Verbindlichkeiten können unterschieden werden:

  • laufende und latente Steuerschulden nach IAS 12 (vgl. Kapitel 8)
  • Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen nach IAS 17 (vgl. Tz. 270 ff.)
  • Drohverluste aus Fertigungsaufträgen nach IAS 18 (vgl. Kapitel 9)
  • Arbeitnehmervergütung, insbes. im Bereich der Altersversorgung nach IAS 19 (vgl. Tz. 490 ff., 571)
  • Rückstellungen (unsichere Schulden) nach IAS 37 (vgl. Tz. 460 ff., 558)
  • Finanzverbindlichkeiten (z. B. aus Lieferungen und Leistungen) hinsichtlich der Bewertung nach IAS 39 (vgl. Tz. 220)
  • Aktienkursorientierte Vergütungsverpflichtungen nach IFRS 2 (vgl. Kapitel 7)

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