Tz. 164

Anlageimmobilien sind getrennt von betrieblich genutzten Immobilien und sonstigem Sachanlagevermögen unter den langfristigen Vermögenswerten in der Bilanz auszuweisen. Entsprechend sieht auch das Mindestgliederungsschema des IAS 1.54 einen gesonderten Ausweis für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien vor.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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