In der Bilanz sind zumindest folgende Posten darzustellen:
a) |
Sachanlagen, |
b) |
als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, |
c) |
immaterielle Vermögenswerte, |
d) |
finanzielle Vermögenswerte (ohne die Beträge, die unter (e), (h) und (i) ausgewiesen werden), |
da) |
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17, die Vermögenswerte sind, aufgegliedert wie in Paragraph 78 von IFRS 17 verlangt, |
e) |
nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen, |
f) |
biologische Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft, |
g) |
Vorräte, |
h) |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, |
i) |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, |
k) |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, |
l) |
Rückstellungen, |
m) |
finanzielle Verbindlichkeiten (ohne die Beträge, die unter (k) und (l) ausgewiesen werden), |
ma) |
Portfolios von Verträgen im Anwendungsbereich von IFRS 17, die Verbindlichkeiten sind, aufgegliedert wie in Paragraph 78 von IFRS 17 verlangt, |
n) |
Steuerschulden und -erstattungsansprüche gemäß IAS 12 Ertragsteuern, |
o) |
latente Steueransprüche und -schulden gemäß IAS 12, |
p) |
die Schulden, die den Veräußerungsgruppen zugeordnet sind, die gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, |
q) |
nicht beherrschende Anteile, die im Eigenkapital dargestellt werden, und |
r) |
gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind. |
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