Taxonomie-Vorgaben zum Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen, müssen folgende Unternehmen ihren Ertragsteuerinformationsbericht (öffentliche länderbezogene Berichterstattung (pCBCR)) nach den §§ 342 ff. HGB nach den am 29.11.2024 veröffentlichten Vorgaben der EU (C(2024) 8363 final) erstellen (s. Müller, in Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB §§ 342–342p Ergänzende Vorschriften für bestimmte umsatzstarke multinationale Unternehmen und Konzerne [Ertragsteuerinformationsbericht], Rz. 2):
Für ggf. vorher notwendige Berichte wird die Anwendung der EU-Vorgaben empfohlen. Bereits die Aufstellung des Ertragsteuerinformationsberichts hat nach § 342l Abs. 2 HGB unter Verwendung des nun festgelegten maschinenlesbaren elektronischen Formats zu erfolgen.
XBRL-Taxonomie zum Ertragsteuerinformationsbericht Ende 2025 veröffentlicht
Am 22.12.2025 wurde nun für die Offenlegung von der EU-Kommission die XBRL-Taxonomie zum Ertragsteuerinformationsbericht (pCbCR, Public Country-by-Country-Reporting) veröffentlicht. Diese ist um ein Reporting Manual und einen Report Generator ergänzt worden. Dies ist Ergebnis des von der Kommission 2025 ins Leben gerufenen Projekts zum Ertragsteuerinformationsbericht, um Unternehmen bei der Erstellung ihrer Berichte im gemeinsamen Template und im iXBRL-Format (Inline eXtensible Business Reporting Language) gemäß der Richtlinie 2013/34/EU und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 zu unterstützen.
Taxonomie-Vorgaben zum Ertragsteuerinformationsbericht gelten unmittelbar
Die Taxonomie und der Berichtsgenerator sind zusammen mit allen zugehörigen Anleitungen zu deren Verwendung abrufbar. Da in Art. 90 EGHGB keine weiteren Übergangsvorschriften für § 342l HGB festgelegt sind, gelten die neuen Vorgaben nun unmittelbar für die zur Abgabe eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichteten Unternehmen.
Nutzung des pCBCR-Berichtsgenerator befreit nicht von den rechtlichen Verpflichtungen nach RL 2013/34/EU und der DVO (EU) 2024/2952
Allerdings sind die Dokumente mit einem Haftungsausschluss versehen. Die pCBCR-Taxonomie, der Berichtsgenerator und die zugehörige Dokumentation sind zwar öffentlich zugänglich und können freiwillig zur Erstellung eines Inline-XBRL-pCBC-Berichts gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2013/34/EU und der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 verwendet werden. Der pCBCR-Berichtsgenerator ist aber ein von der Europäischen Kommission bereitgestelltes Instrument zur Erleichterung der Berichterstattung durch Unternehmen. Er darf keinesfalls als Alternative zur Einhaltung der rechtlichen Anforderungen gemäß der genannten Richtlinie und der zugehörigen Durchführungsverordnung ausgelegt werden. Unternehmen, die die Option der Berichterstattung auf Basis der pCBCR-Taxonomie und des Berichtsgenerators nutzen, sind von den rechtlichen Verpflichtungen gemäß der vorgenannten Richtlinie und der Durchführungsverordnung nicht befreit.
Ertragsteuerinformationsbericht: Berichtersteller können Feedback zu Berichtsgenerator geben
Allerdings ist, um Feedback aus der Öffentlichkeit und insbesondere von den Berichterstellern einzuholen, die Möglichkeit eingerichtet worden, die Taxonomie und den Berichtsgenerator weiter zu verbessern. Dazu wurde bereits ein neuer Überprüfungszyklus gestartet, der bereits im Juli 2026 zu aktualisierten Versionen beider Komponenten sowie der Dokumentation führen sollen.
Das Feedback ist bis zum 15.5.2026 mitzuteilen über die entsprechenden EU-Umfrage: pCBCR Taxonomy project review cycle.
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