Rückstellungs-ABC

Für welche Vorfälle Rückstellungen gebildet werden dürfen, regeln Gesetze, ergangene BMF-Schreiben und Rechtsprechung. In unserem Whitepaper "Rückstellungs-ABC" finden Sie einen Überblick über mögliche Rückstellungssachverhalte mit zahlreichen Beispielen. Der Download ist kostenlos.

Rückstellungen bilden: Überblick über Rückstellungssachverhalte

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg und werden als Fremdkapital auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Sie decken Schulden ab, die wirtschaftlich in der laufenden Periode verursacht worden sind, rechtlich jedoch erst in der Zukunft fällig werden. Rückstellungen unterscheiden sich von anderen Schuldposten insbesondere durch das Hauptmerkmal der Ungewissheit. Die Ungewissheit kann sich auf die Höhe der Schuld bzw. auf die tatsächliche Inanspruchnahme beziehen. Beispiele sind u.a. Pensionsrückstellungen, Drohverlustrückstellungen oder Gwährleistungsrückstellungen.

Mögliche Rückstellungssachverhalte mit Beispielen: Download Whitepaper

In unserem kostenlosen Whitepaper "Rückstellungs-ABC" geben wir Ihnen, in alphabetischer Reihenfolge, einen Überblick über mögliche Rückstellungssachverhalte mit zahlreichen Beispielen.

Schlagworte zum Thema:  Rückstellung, Jahresabschluss, Download, Bilanz