Nach der Reform ist vor der Reform
Die neue Richtlinie basiert auf einer Konsolidierung der 4. und 7. EU-Richtlinie. Derzeit liegt bereits der zweite Entwurf (11442/12 (Interinstitutional file: 2011/0308 (COD)) mit folgenden Kernpunkten vor:
Verbindliche Einführung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Art. 5 Abs. 1h)
Verbindliche Einführung des Wesentlichkeitsgrundsatzes für Ansatz, Bewertung, Ausweis und Angaben (Art. 5 Abs. 1j)
Einführung der grundsätzlichen Ausgestaltung der Generalnorm (Art. 4 Abs. 3) als overriding principle (Art. 4 Abs. 4)
Mitgliedstaatenwahlrecht zwischen Zwei-Bilanzgliederungs-Typen (Art. 9/9a), wobei auch beide gestattet werden können.
Keine Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Posten in der GuV (Art. 13-14)
Grundlegender Ansatz zu AHK (Art. 5 Abs. 1i), die aber ein Mitgliedstaatenwahlrecht für die AV-Neubewertung (Art. 6 Abs. 1) und zur optionalen oder pflichtgemäßen Fair-value-Bewertung (Art. 7 Abs. 1) enthält.
Bewertung von Rückstellungen mit dem besten Schätzwert der Aufwendungen, die künftig eintreten werden.
Erhöhung der Schwellenwerte der Größenklassen im Einzelabschluss (Mindestwerte und teilweise Mitgliedstaatenwahlrechte)
EU-weite Befreiungspflicht für kleine Gruppen sowie Wahlrecht zur Ausdehnung auf mittlere (Art. 3, Art. 24), wenn diese nicht von öffentlichem Interesse sind.
Vorgabe zur Anwendung der Kapitalanteilsmethode bei der Konsolidierung von assoziierten Unternehmen (Art. 27)
Einführung eines Country-by-country-Reporting (Art. 36 ff.) für große Unternehmen und Unternehmen im öffentlichen Interesse aus der mineralgewinnenden Industrie oder Industrie des Abbaus von Holz von Primärwäldern.
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Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
1.120
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Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
1.0362
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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
9751
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Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
430
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Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
395
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Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
381
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Urlaubsrückstellung berechnen
346
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Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
339
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Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter
282
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Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
263
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Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau
20.07.2026
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EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt der überarbeiteten ESRS („Simplified ESRS“)
13.07.2026
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EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt des „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS)
13.07.2026
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Trendwatch Positionspapier: IDW unterbreitet Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen in Deutschland
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