Bestimmung von Hochinflationsländern
Konkret fordert DRS 25.96 bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen aus Hochinflationsländern in den Konzernabschluss, dass inflationsbedingte Auswirkungen auf den Vermögens- und Erfolgsausweis spätestens in der Handelsbilanz II bereinigt werden, was auch für die Abschlüsse von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen gilt. Die Leitlinien zur Bestimmung finden sich in DRS 25.97 f. analog zu denen aus IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern": Demnach liegt ein Hochinflationsland regelmäßig dann vor, wenn
- die kumulierte Inflationsrate über 3 Jahre
- über 100 % beträgt.
Allerdings weisen auch weitere Indikatoren aus der Sicht des DRSC, die durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesjustizministerium die Vermutung in sich trägt, bei der Beachtung die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung zu erfüllen, auch auf ein Hochinflationsland hin.
Indikatoren für Hochinflationsland
Diese sind, wobei die Indikatoren nicht abschließend sind und auch nicht kumulativ erfüllt zu sein brauchen, insbesondere
a) Vermögen wird in Sachwerten oder stabiler Auslandswährung gehalten.
b) Beträge in Landeswährung werden unverzüglich investiert.
c) Preise werden in einer stabilen Auslandswährung angegeben.
d) Preise für Zielgeschäfte enthalten Prämien für die erwartete Geldentwertung, selbst wenn die Kreditperiode nur kurz ist.
e) Zinssätze, Löhne und andere Preise sind an einen Preisindex, z. B. Verbraucherpreisindex oder Index der Erzeugerpreise, gebunden.
f) Zum Schutz der Landeswährung erfolgt von staatlicher Seite eine strikte Devisenbewirtschaftung/-kontrolle.
Ausschlaggebend ist vielmehr das Gesamtbild der Verhältnisse, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist.
International Practices Task Force: Beobachtung von hochinflationären Ländern
Allerdings ist es eine Herausforderung, die bestimmten Rechtskreise zu identifizieren. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) übernimmt diese Aufgabe und beobachtet den Status "hochinflationärer" Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach DRS 25 und IAS 29. In dem erst jetzt veröffentlichten Agendapapier für die Sitzung im November 2021 sind folgende Klassifikationen enthalten:
Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten 3 Jahren über 100 % betrug, sind Argentinien, Äthiopien, Iran, Jemen, Libanon, Simbabwe, Sudan, Südsudan, Surinam, Türkei und Venezuela.
Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70 % und 100 % liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25 %) der Inflation auftrat sind Angola und Haiti.
Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten 3 Jahren 100 % überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afghanistan, Syrien und die Ukraine angeführt.
Hinweis: Abschluss in der Landeswährung des Hochinflationslands
Falls ein Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziiertes Unternehmen in einem Hochinflationsland sitzt und einen Abschluss in der Landeswährung aufgestellt hat, darf die Inflationsbereinigung entweder durch die Aufstellung eines Hartwährungsabschlusses oder durch die Indexierung des auf dem Anschaffungskosten-/Nominalwertprinzip beruhenden und in der (hochinflationären) Landeswährung aufgestellten Jahresabschlusses erfolgen (DRS 25.99).
Das Agendapapier mit exakten Zahlen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF ist hier abrufbar.
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