Bestimmung von Hochinflationsländern
Konkret fordert DRS 25.96 bei der Einbeziehung von Tochterunternehmen aus Hochinflationsländern in den Konzernabschluss, dass inflationsbedingte Auswirkungen auf den Vermögens- und Erfolgsausweis spätestens in der Handelsbilanz II bereinigt werden, was auch für die Abschlüsse von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen gilt. Die Leitlinien zur Bestimmung finden sich in DRS 25.97 f. analog zu denen aus IAS 29 "Rechnungslegung in Hochinflationsländern": Demnach liegt ein Hochinflationsland regelmäßig dann vor, wenn
- die kumulierte Inflationsrate über 3 Jahre
- über 100 % beträgt.
Allerdings weisen auch weitere Indikatoren aus der Sicht des DRSC, die durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesjustizministerium die Vermutung in sich trägt, bei der Beachtung die Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung zu erfüllen, auch auf ein Hochinflationsland hin.
Indikatoren für Hochinflationsland
Diese sind, wobei die Indikatoren nicht abschließend sind und auch nicht kumulativ erfüllt zu sein brauchen, insbesondere
a) Vermögen wird in Sachwerten oder stabiler Auslandswährung gehalten.
b) Beträge in Landeswährung werden unverzüglich investiert.
c) Preise werden in einer stabilen Auslandswährung angegeben.
d) Preise für Zielgeschäfte enthalten Prämien für die erwartete Geldentwertung, selbst wenn die Kreditperiode nur kurz ist.
e) Zinssätze, Löhne und andere Preise sind an einen Preisindex, z. B. Verbraucherpreisindex oder Index der Erzeugerpreise, gebunden.
f) Zum Schutz der Landeswährung erfolgt von staatlicher Seite eine strikte Devisenbewirtschaftung/-kontrolle.
Ausschlaggebend ist vielmehr das Gesamtbild der Verhältnisse, ob die Volkswirtschaft eines bestimmten Rechtskreises als hochinflationär anzusehen ist.
International Practices Task Force: Beobachtung von hochinflationären Ländern
Allerdings ist es eine Herausforderung, die bestimmten Rechtskreise zu identifizieren. Die International Practices Task Force (IPTF) des US-amerikanischen Zentrums für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) übernimmt diese Aufgabe und beobachtet den Status "hochinflationärer" Länder. Obwohl die Task Force diese Beobachtung für Zwecke der Anwendung von US-GAAP durchführt, ähneln ihre Kriterien für die Identifizierung solcher Länder denen für die Identifizierung "hochinflationärer Volkswirtschaften" nach DRS 25 und IAS 29. In dem im Mai 2026 veröffentlichten Agendapapier sind folgende Klassifikationen enthalten:
Länder, in denen die kumulative Inflation in den letzten 3 Jahren über 100 % betrug, sind Argentinien, Haiti, Iran, Libanon, Malawi, Nigeria, Sudan, Südsudan, Türkei, Venezuela und Zimbabwe.
Länder, die in den letzten Jahren kumulierte Drei-Jahres-Inflationsraten von über 100 % aufwiesen, bei denen die kumulierte Drei-Jahres-Inflationsrate im vergangenen Kalenderjahr jedoch zwischen 70 % und 100 % lag sind Burundi, Ägypten, Myanmar und Sierra Leone.
Länder, in denen die vorhergesagte kumulative Inflation zwischen 70 % und 100 % liegt oder in denen in der laufenden Periode ein deutliche Steigerung (mehr als 25 %) der Inflation auftrat sind Angola und Jemen.
Ausgeschieden aus der ersten Kategorie sind seit November 2025 die Länder Äthiopien, Ghana, Laos und Suriname.
Die IPTF weist auch darauf hin, dass es weitere Länder geben könnte, deren kumulative Inflationsraten in den letzten 3 Jahren 100 % überschritten haben oder die aus anderen Gründen überwacht werden sollten, die aber nicht in die Analyse einbezogen werden, da die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind. Als Beispiele werden Afghanistan, Eritrea und Syrien angeführt.
Hinweis: Abschluss in der Landeswährung des Hochinflationslands
Falls ein Tochter-, Gemeinschafts- oder assoziiertes Unternehmen in einem Hochinflationsland sitzt und einen Abschluss in der Landeswährung aufgestellt hat, darf die Inflationsbereinigung entweder durch die Aufstellung eines Hartwährungsabschlusses oder durch die Indexierung des auf dem Anschaffungskosten-/Nominalwertprinzip beruhenden und in der (hochinflationären) Landeswährung aufgestellten Jahresabschlusses erfolgen (DRS 25.99).
Das Agendapapier mit exakten Zahlen, Prognosen, detaillierten Erläuterungen der Berechnung und Anmerkungen der IPTF ist hier abrufbar.
-
Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
7572
-
Schwellenwerte für die Unternehmensgrößenklassen
750
-
Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert
5631
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
324
-
Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags und wann die Anwendung sinnvoll ist
287
-
Abstimmung Bewirtungskosten: Welche Kosten vollständig abziehbar sind
278
-
Urlaubsrückstellung berechnen
265
-
Abgrenzung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen
216
-
Vorteil 1 für die Kleinstkapitalgesellschaft: Anhang kann entfallen
189
-
100%-ige Abschreibung von Software in Handels- und Steuerbilanz
1882
-
Corporate Governance Kodex soll verschlankt werden – Entwurfsfassung vom August 2026
27.08.2026
-
Bestimmung von Hochinflationsländern
26.08.2026
-
IASB veröffentlicht finale Änderungen an IAS 28 bezüglich der Fair-Value-Option
20.08.2026
-
Neuer Vorsitzender der Treuhänder der Stiftung sowie des IASB berufen
20.08.2026
-
Wann ist die Leasingsonderzahlung im Zahlungsjahr als Betriebsausgabe abzugsfähig?
06.08.2026
-
Bundesregierung beschließt Bürokratieabbau
20.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt der überarbeiteten ESRS („Simplified ESRS“)
13.07.2026
-
EU-Kommission verabschiedet delegierten Rechtsakt des „Voluntary Sustainability Reporting Standard“ (VS)
13.07.2026
-
Trendwatch Positionspapier: IDW unterbreitet Vorschläge zur Entlastung der Unternehmen in Deutschland
09.07.2026
-
Konsolidierung von Lageberichten
11.06.2026