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Sofern öffentliche Subventionen die Erfassungskriterien des IAS 20.7 erfüllen, sind sie unabhängig vom Zufluss der zugewendeten Mittel bilanziell zu erfassen. Da die Zuwendungen nach IAS 20.12 regelmäßig nicht unmittelbar erfolgswirksam zu vereinnahmen sind, bedarf es einer erfolgsneutralen Abgrenzung der nicht erfolgswirksam verrechneten Zuwendungsteile. Im Folgenden werden zum einen die in IAS 20 enthaltenen Vorschriften zum Ausweis der erfolgsneutralen Abgrenzungen und zum anderen die Regelungen zur Darstellung der erfolgswirksam zu verrechnenden Beträge der (Gesamt-)Ergebnisrechnung erläutert.

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