Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Investitionszuschüsse (steuerpflichtig) | 2743 | 4975 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen | 0949 | 2999 | Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen (nur Handelsbilanz) | |
Rücklage für Zuschüsse | 0946 | 2988 | Sonderposten mit Rücklageanteil (nur Steuerbilanz) |
So kontieren Sie richtig!
Investitionszuschüsse können handelsrechtlich von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des begünstigten Wirtschaftsguts abgesetzt werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR 04).
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto des betreffenden Wirtschaftsguts, z. B. auf das Konto "Maschinen" 0210 (SKR 03) bzw. 0440 (SKR 04).
Buchungssatz:
Bank |
an Maschinen |
In der Handelsbilanz darf stattdessen wahlweise ein Sonderposten auf der Passivseite gebildet werden, und in besonderen Fällen darf eine sofortige erfolgswirksame Vereinnahmung erfolgen. In der Steuerbilanz kann neben der anschaffungs- oder herstellungskostenmindernden Berücksichtigung alternativ die erfolgswirksame Vereinnahmung gewählt werden.
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