Dieser Beitrag informiert Sie über alle wichtigen Themen für den Export innerhalb und außerhalb der EU. Exporte innerhalb der EU werden zolltechnisch als "Versendung" bezeichnet, Exporte in Drittländer als "Ausfuhren".
Für den Außenhandel sind auf nationaler Ebene das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), das Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG) und die Abgabenordnung (AO) – unser Steuerrecht – maßgebend.
Auf europäischer Ebene sind v. a. der Unionszollkodex (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 v. 9.10.2013) sowie eine Reihe anderer Verordnungen maßgebend.
Auch international haben die EU bzw. die Einzelstaaten eine Reihe von Vereinbarungen ratifiziert, die hier nicht im Einzelnen aufgezählt werden, sondern an entsprechender Stelle erwähnt werden.
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