Eine der wichtigsten Neuregelungen durch die Whistleblower-Richtlinie ist das Verbot von Repressalien. Für Verantwortliche bedeutet das, dass gegen den geschützten Personenkreis keine Sanktionen erlassen werden dürfen, wenn es zu einer Meldung eines Regelverstoßes kommt. Dazu zählen auch das Verbot der Androhung sowie der Versuch der Durchsetzung von etwaigen Repressalien. Das Verbot erfasst beispielsweise folgende Sanktionierungen:

  • Suspendierung, Kündigung oder vergleichbare Maßnahmen,
  • Herabstufung oder Versagung einer Beförderung,
  • Aufgabenverlagerung,
  • Änderung des Arbeitsortes,
  • Gehaltsminderung,
  • Änderung der Arbeitszeit,
  • negative Leistungsbeurteilung oder Ausstellung eines schlechten Arbeitszeugnisses,
  • Disziplinarmaßnahmen

    oder

  • Ausgrenzung, Diskriminierung oder Einschüchterung.

Im Falle einer Durchführung von etwaigen Sanktionen sollen Hinweisgeber von den Behörden dabei unterstützt werden, sich gegen die Maßnahmen zu wehren und ihre Rechte durchzusetzen. Im Vordergrund steht hierbei, dass Hinweisgeber ab dem Zeitpunkt ihrer Meldung ausreichende Unterstützung erhalten und keine Bedenken haben müssen, aufgrund ihrer Meldung berufliche Nachteile erfahren zu müssen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge