Einige Maßnahmen wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Wachstumschancengesetz herausgelöst und in das inzwischen bereits verkündete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen:
- Zinsschranke, § 4h EStG: Die Zinsabzugsbeschränkung nach § 4h EStG und § 8a KStG wurde an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst.
- Keine Besteuerung der sog. "Dezemberhilfe 2022", §§ 123 bis 126 EStG: Auf die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe für die hohen für Kosten für Erdgas wurde verzichtet.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen