Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Versorgungskassen 4160 6150   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

So kontieren Sie richtig!

Zahlungen an Versorgungskassen können nur dann in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der Versorgungskasse besteht. Diese können unmittelbar auf das Konto 4160 (SKR 03) oder 6150 (SKR 04) gebucht werden.

 

Buchungssatz:

Beiträge an Versorgungskasse

an Bank

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge