Verpackungskosten können im Einzelfall Herstellungskosten[1] oder Vertriebskosten sein.

Die Rechtsprechung rechnet die Kosten für die sog. Innenverpackung einer Ware zu deren Herstellungskosten und die Kosten für die sog. Außenverpackung zu den Vertriebskosten. Vertriebskosten gehören weder handels- noch steuerrechtlich zu den Herstellungskosten,[2] sondern sind sofort abziehbare Betriebsausgaben.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge