Zusammenfassung

 
Begriff

Verpackungskosten kommen im Handel in zweierlei Formen vor. Zum einen entstehen sie im Zusammenhang mit der unmittelbaren Warenumschließung an sich und im Übrigen zum Zweck des Transports der Waren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Definition Transportverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 3 VerpackG

Definition Verkaufsverpackung § 3 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG

Qualifizierung als Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB

Rücknahmepflicht für Transportverpackungen § 15 Abs. 1 Nr. 1 VerpackG

Rücknahmepflicht für Umverpackungen § 15 Abs. 1 Nr. 2 VerpackG

Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung von Pfandgeldern bei einem Mineralbrunnenbetrieb bei Rückgabe des Individualleerguts und der Brunneneinheitsflaschen und -kästen s. BFH, Urteil v. 9.1.2013, I R 33/11, BFH/NV 2013 S. 1009.

Am 1.1.2019 ist das Verpackungsgesetz v. 5.7.2017[1] in Kraft getreten und hat die Verpackungsverordnung abgelöst.

Niedersächsisches FG, Urteil v. 17.5.2017, 5 K 307/15: Die Rücknahme von bepfandeten und unbepfandeten Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen unterfällt nicht als Lotterie dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Am 3.7.2021 trat eine Änderung des Verpackungsgesetzes in Kraft mit dem Ziel der Abfallvermeidung und mehr Recycling.[2] Es wurden bestimmte Einwegkunststoffprodukte verboten, die besonders oft in der Umwelt landen. Die Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen wurde ab 1.1.2022 ausgeweitet. Weitere Änderungen greifen ab dem 1.7.2022, z. B. die Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen (§ 7 Abs. 2 S. 3 VerpackG) im Verpackungsregister LUCID.[3]

§ 32 Abs. 5 VerpackG (Hinweispflichten der Letztvertreiber) wurde geändert m. W. v. 7.11.2023 durch G. v. 25.10.2023.[4]

Seit 1.1.2024 gilt die gesetzliche Pfandpflicht auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind (Tz. 6).[5]

Seit 1.1.2022 gilt in Tübingen materialunabhängig eine Steuer auf Einwegverpackungen. Das BVerwG hat die Tübinger Verpackungssteuer auf Einwegbesteck, -geschirr und -verpackungen "to go" als im Wesentlichen für rechtmäßig erachtet.[6]

[1] BGBl 2017 I S. 2234; siehe auch EuGH, Urteil v. 10.11.2016, C-313/15, C-450/15 zum Begriff Verpackungen; § 3 VerpackG.
[2] BGBl 2021 I S. 1699.
[4] BGBl 2023 I Nr. 294.
[6] BVerwG, Urteil v. 24.5.2023, 9 CN 1.22: Es handelt sich bei der Verpackungssteuer um eine örtliche Verbrauchsteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, die als Lenkungssteuer auch nicht im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes steht; siehe auch Pressemeldung des BVerwG Nr. 40/2023 v. 24.5.2023.

1 Zählen Verpackungskosten zu den Herstellungskosten oder Vertriebskosten?

Verpackungskosten können im Einzelfall Herstellungskosten[1] oder Vertriebskosten sein.

Die Rechtsprechung rechnet die Kosten für die sog. Innenverpackung einer Ware zu deren Herstellungskosten und die Kosten für die sog. Außenverpackung zu den Vertriebskosten. Vertriebskosten gehören weder handels- noch steuerrechtlich zu den Herstellungskosten,[2] sondern sind sofort abziehbare Betriebsausgaben.

2 So unterscheiden Sie Innen- und Außenverpackung

Ist die Verpackung notwendig, um das Produkt überhaupt in den Warenausgang zu bringen, zählen die Kosten zur Herstellung. Das ist bei Lebensmitteln der Fall, die ohne Verpackung gar nicht verkauft werden können (z. B. bei Wein in Flaschen, Buttermilch in Bechern, Kakaopulver in Dosen, Toastbrot in Folie, Hautlotion in Tuben). In diesen Fällen ist die Warenumschließung Bestandteil des Produkts und mit diesem zusammen als Einheit zu bewerten. Die Außenverpackung ermöglicht dagegen den ordnungsgemäßen Transport und Schutz der Ware vor Verunreinigungen und Beschädigung; diese Kosten gehören zum Vertrieb.

 
Praxis-Beispiel

Verpackungskosten als Vertriebskosten

  • Eine Zellophanumhüllung, mit der eine CD versehen ist, gehört als Außenverpackung zum Vertriebsbereich.
  • Kosten für die Verpackung von Druck-Erzeugnissen durch eine Banderoliermaschine mit angebautem Schrumpftunnel gehören zu den Vertriebskosten und nicht zu den Herstellungskosten der Druck-Erzeugnisse.
  • Die Verpackung von "Einmal-Kanülen" gehört zum Vertriebsbereich, auch wenn die Kanülen erst anschließend im verpackten Zustand durch Sterilisierung fertiggestellt werden.

3 Rücknahmeverpflichtung für Transportverpackungen ist gesetzlich geregelt

Transportverpackungen fallen nur im gewerblichen Bereich an. Laut Verpackungsgesetz besteht vor allem für Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber eine Rücknahmepflicht für Transportverpackungen[1] nach Gebrauch. Zu den Transportverpackungen gehören alle Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, diese auf dem Transport vor Schäden bewahren oder aus Gründen der Sicherheit beim Vertreiber anfallen (Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien usw.).[2]

Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.

Die Rücknahmepflicht tr...

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