Im Grunde wirken sich die Vermögensabschöpfung, bzw. die verschärften Regelungen nicht direkt auf Strukturen und Instrumente des Compliance aus. Durch ein funktionierendes Compliance Management sollen strafbare Handlungen wie Korruption vermieden werden. Erst nach einer Straftat kann eine Vermögensabschöpfung erfolgen. Somit sind lediglich die Konsequenzen einer strafbaren Handlung umfangreicher und "teurer" geworden: Der Schaden einer Straftat für das Unternehmen steigt.

Insofern kann der Compliance-Beauftragte gegenüber der Geschäftsführung jetzt argumentieren, dass das Schadensrisiko gestiegen ist – und deshalb mit einer neuen Risikobetrachtung oder "Wirtschaftlichkeitsrechnung" größere finanzielle Mittel für das Compliance Management erzielen. Außerdem lässt sich das größere Schadensmaß auch in der Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern als zusätzliches Argument einsetzen.

Letztlich ändert sich nichts an der grundlegenden Compliance-Aufgabe, in erster Linie Straftaten zu vermeiden. Dies ist besonders dringlich angesichts der Tatsache, dass das Thema Compliance in vielen Unternehmen weiterhin nachlässig gehandhabt wird. Dabei ist Compliance heute kein "Wahlrecht" für Unternehmen mehr, sondern eher eine Pflicht, um insbesondere strafrechtliche Verstöße, teils horrende Bußgelder und Schadensersatzansprüche Dritter erfolgreich abwehren zu können. Ein funktionierendes Compliance Management System ist dabei unabdingbar.

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