Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Aufzuteilende Vorsteuer | 1560 | 1410 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Nachträglich abziehbare Vorsteuer nach § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1556 | 1396 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer nach § 15a Abs. 1 UStG, bewegliche Wirtschaftsgüter | 1667 | 1397 | Sonstige Verbindlichkeiten | |
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter | 1558 | 1398 | Sonstige Vermögensgegenstände | |
Zurückzuzahlende Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter | 1559 | 1399 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig!
Gegenstände (Gebäude), die teilweise zu unternehmerischen und teilweise zu nichtunternehmerischen Zwecken genutzt werden, können ganz oder teilweise dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden. Die Vorsteuer ist allerdings nur entsprechend der originären unternehmerischen Nutzung abziehbar. Bei einer 100 %igen Zuordnung kann es bei einem Nutzungswechsel erforderlich sein, eine Vorsteuerkorrektur durchzuführen. Die zusätzlich abziehbare Vorsteuer ist auf das Konto "Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15 a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter" 1558 (SKR 03) bzw. 1398 (SKR 04) zu buchen.
Buchungssatz:
Nachträglich abziehbare Vorsteuer, § 15a UStG, unbewegliche Wirtschaftsgüter |
an Sonstige Erträge unregelmäßig |
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